AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

des Unternehmens

Notebook Klinik, Inhaber Herr Patrick Dohse,
Herderstr.8, D-22085 Hamburg

Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Widerrufsrecht:
Als Verbraucher i.S.d. § 13 BGB können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Notebook Klinik, Inhaber Herr Patrick Dohse
Herderste. 8
D-22085 Hamburg

Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

 

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1

Soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, gelten für alle Reparaturen, Änderungen, Revisionen und Inspektionen (nachstehend Instandsetzungen) ausschließlich diese Bedingungen. Abweichende oder ergänzende Bedingungen der Kunden des Unternehmens Notebook Klinik (im Folgenden: „Auftraggeber“) sowie Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie durch das Unternehmen Notebookklinik (im Folgenden: „Auftragnehmer“) schriftlich bestätigt werden.

1.2

Die Preise sind Euro-Preise, wenn nicht anders angegeben, und verstehen sich ohne Umsatzsteuer. Diese wird zum jeweils gültigen Satz entsprechend den jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorschriften gesondert in Rechnung gestellt.

1.3

Preis-und Leistungsangaben sowie sonstige Erklärungen oder Zusicherungen sind für den Auftragnehmer nur dann verbindlich, wenn sie von ihm schriftlich abgegeben oder bestätigt worden sind.

2. Kostenvoranschlag

2.1

Ein Kostenvoranschlag wird dem Auftraggeber auf dessen Verlangen erstellt. Wird innerhalb von drei Wochen ein Auftrag nicht erteilt, so braucht der untersuchte Gegenstand nicht mehr in den Ursprungszustand zurückversetzt werden, wenn es technisch oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Die Kosten für die Versetzung in den Ursprungszustand trägt der Auftraggeber.

2.2

Kostenvoranschläge sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

2.3

An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Auftragnehmer Eigentum-und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn der Auftrag dem Auftragnehmer nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Unterlagen des Auftraggebers; diese dürfen jedoch solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen der Auftragnehmer zulässigerweise Lieferungen oder Leistungen übertragen hat.

3. Ausführung der Instandsetzung

3.1

Soll die Instandsetzung beim Auftragnehmer ausgeführt werden, so hat der Auftraggeber den Instandsetzungsgegenstand dem Auftragnehmer auf seine Kosten und Gefahr rechtzeitig zuzusenden.

3.2

Die Instandsetzung wird unter Berücksichtigung der bei Auftragserteilung festgelegten Arbeiten sorgfältig ausgeführt. Der Auftragnehmer behält sich jedoch vor, zusätzliche, bei Auftragserteilung nicht festgelegte Arbeiten vorzunehmen, sofern sie zur Wiedererreichung der vollen Gebrauchsfähigkeit des Instandsetzungsgegenstandes oder die Durchführung der Instandsetzung erforderlich sind.

3.3

Soll der Umfang der Instandsetzung auf Wunsch des Auftraggebers erweitert oder geändert werden, so bedarf es hierzu einer gesonderten Vereinbarung. Diese muss zumindest in Textform abgeschlossen werden (zum Beispiel per E-Mail).

3.4

Bei der Instandsetzung ausgebaute oder ersetzte sowie als Muster überlassene schadhafte Teile gehen, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, in das Eigentum des Auftragnehmers über.

4. Aufbewahrung und Versand übernommener Instandsetzungsgegenstände

4.1

Für Beschädigungen oder Untergang übernommener Instandsetzungsgegenstände haftet der Auftragnehmer mit der gleichen Sorgfalt, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.

4.2

Übernommene Geräte werden nach ihrer Instandsetzung an den Auftraggeber auf dessen Kosten und Gefahr zurückgesandt. Das gleiche gilt für die unreparierte Geräte

4.3

Verzögert sich die Versendung aufgrund eines vom Auftraggeber zu vertretenden Umstandes oder erfolgt die Versendung auf Wunsch des Auftraggebers zu einem späteren als den vereinbarten Fertigstellungstermin, so geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

4.4

Sofern statt der Versendung die Abholung vereinbart ist, sind instand gesetzte Gegenstände innerhalb von 6 Wochen nach Benachrichtigung des Auftraggebers abzuholen. Geschieht dies nicht, werden sie ohne besondere Ankündigung an den Auftraggeber auf dessen Kosten und Gefahr entsorgt.

4.5

Wird das Gerät nicht binnen 14 Tagen nach der Abholaufforderung abgeholt oder die Rechnung nicht beglichen, behält sich der Auftragnehmer vor, während der Lagerfrist 15 € Lagerkosten pro Woche zu berechnen.

5. Werklohn/Preise

5.1

Die Preise gelten ab dem Ort, an dem die Instandsetzung durchgeführt wird, ausschließlich Verpackung.

5.2

Die Inbetriebsetzung wird gesondert zu den beim Auftragnehmer jeweils gültigen Verrechnungs-und Auslösungssätzen sowie Nebenkosten berechnet.

5.3

Die Berechnung erfolgt nach Zeit und Aufwand, sofern nicht vereinbart ist, dass zu Pauschalpreisen oder nach Aufmaß abzurechnen ist.

5.4

Für die Preisberechnung nach Zeit und Aufwand gilt der im Anhang abgedruckte Preis- verzeichnis des Auftragnehmers.

5.5

Der Auftraggeber ist verpflichtet, das berechnete Entgelt auch dann zu entrichten, wenn es den als verbindlich bezeichneten Kostenvoranschlag um bis zu 20 % überschreitet.

6. Zahlungsbedingungen

6.1

Alle Zahlungen sind ohne jeden Abzug sofort nach Rechnungsstellung des Auftragnehmers zu leisten. Zahlungsfristen gelten als eingehalten, wenn der Auftragnehmer innerhalb der Frist über den Betrag verfügen kann. Zahlungen können nach Wahl des Auftragnehmers auf andere noch offen stehende Forderungen verrechnet werden.

6.2

Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftragnehmers soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, sowie die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen sind ausgeschlossen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung -auch durch Bürgschaft-abzuwenden.

6.3

Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er -unbeschadet all anderer Rechte des Auftragnehmers-ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu zahlen, soweit der Auftragnehmer nicht einen höheren Schaden nachweist.

6.4

Stellt der Auftraggeber seine Zahlungen ein, liegt eine Überschuldung vor oder wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, so wird die Gesamtforderung des Auftragnehmers sofort fällig. Dasselbe gilt bei einer sonstigen wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist in diesen Fällen berechtigt, ausreichende Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

7. Ausführungszeit

7.1

Termine und Fristen für die Ausführungsinstandsetzung sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich als verbindlich bestätigt worden sind.

7.2

Die Frist für die Ausführungsinstandsetzungen beginnt an dem Tage, an dem die Übereinstimmung über den Auftrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber schriftlich oder in Textform vorliegt. Die Einhaltung der Termine und Fristen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen, etwa erforderliche Genehmigungen, Freigaben und Klarstellungen sowie die rechtzeitige Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten voraus.

7.3

Termine und Fristen sind eingehalten, wenn die Instandsetzungen innerhalb der vereinbarten Termine und Frist ausgeführt worden sind. Sie gelten auch als eingehalten, wenn noch kleinere Nacharbeiten erforderlich sind, sofern die Betriebsbereitschaft nicht beeinträchtigt ist.

7.4

Ist die Nichteinhaltung von Terminen oder Fristen nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Belieferung durch Zulieferanten oder den Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Auftragnehmers liegen, zurückzuführen, insbesondere auch darauf, dass die Arbeiten umfangreicher sind, als zunächst angenommen wurde, so verlängern sie sich angemessen.

7.5

Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer dem Auftragnehmer gesetzten angemessenen Nachfrist bleibt unberührt.

7.6

Anderweitige und weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind in allen Fällen verspäteter Instandsetzungen, auch nach Ablauf einer dem Auftragnehmer gesetzten Nachfrist, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit für vertragstypische vorhersehbare Schäden aus rechtlichen Gründen zwingend gehaftet wird.

8. Abnahme

8.1

Eine Abnahme erfolgt nur, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Ist eine Abnahme vereinbart, meldet Auftragnehmer dem Auftraggeber schriftlich die Abnahmebereitschaft. Die Abnahme ist sodann innerhalb einer Frist von drei Tagen durchzuführen. Sie darf nicht wegen solcher Mängel verweigert werden, die die Funktionsfähigkeit des Instandsetzungsgegenstandes nicht oder nur unerheblich
beeinträchtigen.

8.2

Erfolgt die Abnahme aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Meldung der Abnahmebereitschaft, so gilt die Abnahme mit Ablauf dieser Frist als erfolgt.

8.3

Die Abnahme gilt als erfolgt, sobald der Auftraggeber den Instandsetzungsgegenstand in Benutzung genommen hat.

8.4

Die Kosten der Abnahme trägt der Auftraggeber.

9. Mängelansprüche

9.1

Mängel der Arbeiten, die nachweislich auf Fehler des verwendeten Materials oder auf nicht einwandfreie Arbeit zurückzuführen sind, werden nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen durch Nacherfüllung beseitigt:
a) Mängel müssen dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich angezeigt werden; erkennbare Mängel jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Übernahme des in- stand gesetzten Gegenstandes durch den Auftraggeber.
b) Zur Nacherfüllung hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die erforderliche Zeit und Gelegenheit in angemessenem Umfang zu gewähren. Verweigert er diese, so ist Auftragnehmer von der Nacherfüllung befreit.
c) Wenn der Auftragnehmer erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, die Nachbesserung verweigert wird oder nicht zur Mängelbeseitigung führt und dem Auftraggeber eine weitere Nachbesserung nicht zugemutet werden kann, so hat der Auftraggeber das Recht, die Vergütung durch Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zu mindern; soweit es sich nicht um Bauleistungen handelt, kann der Auftraggeber statt zu mindern vom Vertrag zurücktreten.
d) Die Mängelansprüche erlöschen, wenn der Gegenstand der Arbeit durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung gelitten hat oder wenn an ihm Änderungen oder Reparaturen ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers vorgenommen worden sind und die Änderungen oder Reparaturen zu den Mängel geführt haben.
e) Die in Erfüllung dieser Mängelansprüche ersetzten Teile gehen mit dem Ausbau in das Eigentum des Auftragnehmers über.
f) Für die Nacherfüllung haftet der Auftragnehmer im gleichen Umfang wie für die ursprünglichen Arbeiten, und zwar bis zum Ablauf der Verjährungsfrist der Mängelansprüche für die ursprünglichen Arbeiten.

9.2

Für fehlerhafte Arbeiten des vom Auftraggeber bereitgestellten Personals haftet der Auftragnehmer nur, wenn er fehlerhafte Anweisungen gegeben oder seine Aufsichtspflicht verletzt hat.

9.3

Weitere Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer aufgrund mangelhafter Arbeiten sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden wie Produktions-und Nutzungsausfall sowie entgangenen Gewinn. Dies gilt nicht, soweit bei Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz und in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Ansprüche des Auftraggebers aufgrund von Schäden, die am Gegenstand der Arbeiten selbst entstanden sind, richten sich nach Ziffer 10. dieser Bedingungen.

9.4

Die Verjährungsfrist für sachmängelbedingte Ansprüche und Rechte beträgt ein Jahr.
Die Verjährung beginnt mit der Übernahme des instand gesetzten Gegenstandes durch den Auftraggeber. Verzögert sich durch Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, die Übernahme in eigenen Betrieb oder die Beendigung des etwa vereinbarten Probebetriebs um mehr als 14 Tage, so verkürzt sich die Gewährleistung für die Dauer der Verzögerung.
Die Verkürzung der Verjährung gilt nicht für eine Haftung bei Vorsatz oder Arglist. Hinsichtlich von Schadensersatzansprüchen gilt die Verkürzung auch nicht für eine Haftung für grob fahrlässig verursachte Schäden und nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen. Einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers steht diejenige eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers gleich.

9.5

Für die Gewährleistung bezogen auf die vom Auftragnehmer gelieferten und im Rahmen der Instandsetzung eingebauten neuen oder gebrauchten Ersatzteile gelten die vorstehenden Regelungen dieser Bestimmung entsprechend.

10. Haftung

10.1

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt (zum Beispiel Stromausfälle, Naturereignisse oder Verkehrsstörungen), Netzwerk-und Serverfehler, Leitungs-und Übertragungsstörungen, Viren oder Störung des Postweges entstanden sind. Für die endgültige Überprüfung sämtlicher übertragener bzw. versandter Daten ist Auftraggeber selbst verantwortlich. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden an Hard-und Software des Auftraggebers, die durch die unwissentliche Übersendung von virusinfizierten Dokumenten per E-Mail verursacht werden. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden und Folgeschäden, soweit der Auftraggeber selbst oder Dritte die dem Auftragnehmer überlassenen Materialien, Dokumente und Informationen verändert oder verfälscht haben.

10.2

Soweit vorstehend nichts anderes bestimmt ist, haften der Auftragnehmer und seine Erfüllungs-und Verrichtungsgehilfen für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen, aus der Verletzung von Pflichten bei der Vertragsdurchführung und auch aus unerlaubter Handlung wie folgt:
a) Die Haftung für Personenschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. b) Die Haftung für Sachschäden ist auf 500,- € je Schadensereignis und 1.000,- € insgesamt beschränkt.
c) Die Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen.
Die Haftungsbeschränkung unter b) und der Haftungsausschluss unter c) gelten nicht, soweit bei Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften für vertragstypisch vorhersehbare Schäden zwingend gehaftet wird.

10.3

Für Sach- und Rechtsmängel im Sinne des § 633 BGB wird die Gewährleistung gegenüber den Auftraggeber, die als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handeln, unbeschadet der Regelung des 10.2 und des § 639 BGB ausgeschlossen.

11. Verbindlichkeit des Vertrages
Sollten einzelne Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen sowie des Vertrages selbst nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich zulässigen Inhalts dem Willen und Interessen beider Parteien am nächsten kommt.

12. Gerichtsstand

12.1

Ist Auftraggeber Kaufmann, so ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber im Zeitpunkt der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, jedes gesetzlich zuständige Gericht anzurufen.

12.2

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Haager Konventionen vom 1.7.1964 betreffend Einheitliche Gesetze über den internationalen Kauf und das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge über den internationalen Kauf beweglicher Sachen finden keine Anwendung.

Das Unternehmen Notebook Klinik verpflichtet sich, die Privatsphäre aller Personen zu schützen, denen gegenüber die Notebookklinik Reparaturdienstleistungen bezogen auf Notebookgeräte erbringt und die personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln.
Selbstverständlich beachtet Notebook Klinik die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (BDSG) des Telemediengesetzes (TMG) und anderer datenschutzrechtlicher Bestimmungen zur Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Reparaturvertrag.